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Die Vergnügungssteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.
Die Steuer beträgt für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 5,0 % des Spieleinsatzes.
Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
50 Euro im Monat in Gaststätten und
170 Euro im Monat in Spielhallen
Die Vergnügungssteuer für Spielgeräte wird vierteljährlich festgesetzt.
Die Aufstellung von Spielgeräten ist durch den Geräteaufsteller unmittelbar nach Aufstellung bei der Stadtverwaltung Schramberg, Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
Die Spieleinsätze sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres der Stadt Schramberg unaufgefordert mitzuteilen.