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Vergnügungssteuer

Details

Die Vergnügungssteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.

Kosten

Die Steuer beträgt für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 5,0 %  des Spieleinsatzes.

Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit

  • 50 Euro im Monat in Gaststätten und

  • 170 Euro im Monat in Spielhallen

Fristen

Die Vergnügungssteuer für Spielgeräte wird vierteljährlich festgesetzt.

Verfahrensablauf

Die Aufstellung von Spielgeräten ist durch den Geräteaufsteller unmittelbar nach Aufstellung bei der Stadtverwaltung Schramberg, Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
Die Spieleinsätze sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres der Stadt Schramberg unaufgefordert mitzuteilen.