Die Kurtaxe wird über den Zimmervermieter vom Gast als sogenanntes Bettengeld erhoben. Sie stellt ein fiktives Entgelt für die Nutzung kommunaler Infrastruktur dar, werden doch auch für unsere Gäste nicht kostendeckende Einrichtungen wie Bücherei, Museum, Park der Zeigen oder ein Hallenbad vorgehalten.