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Die Kurtaxe wird über den Zimmervermieter vom Gast als sogenanntes Bettengeld erhoben. Sie stellt ein fiktives Entgelt für die Nutzung kommunaler Infrastruktur dar, werden doch auch für unsere Gäste nicht kostendeckende Einrichtungen wie Bücherei, Museum, Park der Zeigen oder ein Hallenbad vorgehalten.
Die Kurtaxe beträgt 1,80 Euro pro Person und Tag (ermäßigt 0,90 €).
Grundlage der Kurtaxe ist die kommunale Kurtaxesatzung. In dieser Satzung sind die Kurtaxepflichtigen, die Höhe und die Art der Abgabeerhebung detailiert beschrieben.