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Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
keine
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Befreiungen werden u.a. gewährt für Blinden- und Rettungshunde und Hunde, die in einem Gebäude gehalten werden, welches mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt ist.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich.