Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Die momentan erhobene Hundesteuer beträgt 120,00 Euro pro Jahr für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264,00 Euro im Jahr.
Die Zwingersteuer beträgt 240,00 Euro pro Jahr.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen werden nach Einzelfallprüfung gewährt.
Für Kampfhunde beträgt die Steuer 660,00 Euro pro Jahr.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung in Ihrer Gemeinde.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
seit dem Sie einen Hund halten oder
seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Sie halten einen oder mehrere Hunde.
Eventuell Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.