Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätitkeit ausüben und denen in der Stadt Schramberg aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Fürderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.