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Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, welche auf Grundlage eines Bundesgesetzes erhoben wird. Sie wird auf Basis eines Gewerbesteuermessbescheides erhoben, welcher vom zuständigen Finanzamt erlassen wird. Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt i. d. R. auf der Basis des letzten veranlagten Jahres.
Auf die Rechtsmittelfrist von 1 Monat wird im Bescheid hingewiesen, gegen die förmliche Gewerbesteuerfestsetzung sind nur innerhalb dieser Frist Einwendungen möglich.
Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Hiervon unabhängig sind eventuell festgesetzte Vorauszahlungen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeitstagen zu erbringen.
Die Gewerbesteuer gehört zu den wesentlichsten Einnahmen der Stadt. Durch enorme Freibeträge ist die Gewerbesteuer zwischenzeitlich zu einer sogenannten Industriesteuer geworden. Über 70 % des Aufkommens in Schramberg wird durch Industriebetriebe erbracht. Dies ist jedoch ein Geben und Nehmen. Nicht zuletzt der ordentlichen Entwicklung der Gewerbesteuer ist es zu verdanken, dass die Industrie heute in Schramberg harte und weiche Standortfaktoren antrifft, die für die Entwicklung der Betriebe von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Zum 01.01.2019 wurde der Hebesatz in Schramberg von 355 v. H. auf 380 v. H. angepasst.