Die Geburtstage der Einwohner der Gemeinde werden nach dem Meldegesetz ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermittelt.
Jubilare die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten dies den nachstehend genannten Sachbearbeiterinnen mitzuteilen.