Die deutsche Staatsbürgerschaft wird erworben durch Geburt oder Einbürgerung.
Durch Geburt erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
beide Eltern Deutsche sind oder nur ein Elternteil die deutsche und der andere Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Dokument, mit dem die deutsche Staatsangehörigkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Reisedokument.