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Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
Neuantrag Reisepass: nach Bedarf oder schnellst möglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen
Sie haben Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen.
Verlustanzeige: keine
bei Antrag auf einen neuen Pass:
Verlustanzeige
gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
HINWEIS: Seit dem 01.05.2025 können nur noch digitale Lichtbilder für Identitätsdokument verwenden werden, analoge Papierbilder sind nicht mehr zulässig. Die digitalen Lichtbilder können Sie bei den örtlichen Fotofachgeschäften erhalten (Händlersuche unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ ) oder bei jedem dm-Drogeriemarkt.
Zusätzlich können Sie die Lichtbilder auch bei den Ortsverwaltungen in Tennenbronn und Waldmössingen aufnehmen lassen, dort kann auch gleich das jeweilige Ausweisdokument beantragt werden.
Die Herstellug eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert aktuell 8 bis 10 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Reiseplanungen. In dringenden Fällen kann gegen eine Gebühr von 32 € der Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, und ist dann innerhalb 4 Werktagen da.
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten. Die Passbehörde erstellt eine Verlustanzeige. Sie finden diese in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift (VwV) Ausweisverlust.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, erstellt die Passbehörde eine Mitteilung. In der Anlage 2 zur VwV Ausweisverlust finden Sie diese.