Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Details

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Hinweise

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist überhaupt nur möglich, wenn die Beantragung eines regulären Reisepasses auch im Expressverfahren zeitlich nicht mehr reicht. Auch muss für das beabsichtigte Reiseziel ein Reisepass vorgeschrieben sein. Die entsprechenden Nachweise sind dabei vorzulegen.

Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Begriffe im Kontext

Zweitpass, zwei Pässe, Reisepässe