Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infobroschüre der Bundesdruckerei.