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Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Details

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

Kosten

  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00

  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80

  • gebührenfrei sind:

    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren

    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust

    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN

    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)

    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf der Infobroschüre der Bundesdruckerei.

Fristen

Beantragung frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung oder sonstigen Namensänderung.

Voraussetzungen

Namensänderung wegen Eheschließung oder sonstige Namensänderung.

Unterlagen

  • alter Personalausweis

  • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkundeoder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

  • ein digitales Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

HINWEIS: Seit dem 01.05.2025 können nur noch digitale Lichtbilder für Identitätsdokument verwenden werden, analoge Papierbilder sind nicht mehr zulässig. Die digitalen Lichtbilder können Sie bei den örtlichen Fotofachgeschäften erhalten (Händlersuche unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ ) oder bei jedem dm-Drogeriemarkt.

Zusätzlich können Sie die Lichtbilder auch bei den Ortsverwaltungen in Tennenbronn und Waldmössingen aufnehmen lassen, dort kann auch gleich das jeweilige Ausweisdokument beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Weiterführende Informationen