Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Fahrzeug mit Rottweiler Kennzeichen (RW-) können Sie bei unserem Bürgerservice Schramberg und dem Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen abmelden.
Bei Fahrzeugen, die nicht im Zulassungsbezirk Rottweil zugelassen sind, also kein RW-Kennzeichen haben, ist eine Abmeldung nur möglich, wenn das Fahzeug bereits in den Kreis Rottweil umgeschrieben ist (Wohnanschrift in den Fahrzeugpapieren im Kreis Rottweil).
Alle anderen Fahrzeuge können über Zulassungsstelle des Landkreis Rottweil abgemeldet werden.
Seit dem 01.09.2023 können Fahrzeuge auch online abgemeldet werden.
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt pro Kraftfahrzeug 16,50 Euro.
Bei einer online-Abmeldung direkt über das Landratsamt Rottweil beträgt die Gebühr 2,60 Euro.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
beide Kfz-Kennzeichen
Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I)
Weitere Infos auf dem Merkblatt des Landratsamtes Rottweil
Unter Vorlage von beiden Kfz-Kennzeichen und dem Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I) kann das Kraftfahrzeug abgemeldet werden.
Fehlt eines der beiden Kennzeichen oder ist der Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht mehr vorhanden, kann das Kraftfahrzeug nur direkt bei der Zulassungsstelle in Rottweil abgemeldet werden.
Weitere online-Zulassungsvorgänge finden Sie hier.