Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie
Ihr Fahrzeug schnellst möglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren) und
ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung.
Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit.
Dort wird dann nur die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.
Weitere Informationen erhalten Sie über das zuständige Landratsamt Rottweil
Online-Zulassungsvorgänge finden Sie hier.