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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.
Den benötigten Antrag erhalten Sie beim Bürgerservice Schramberg und dem Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen. Sie können diesen auch hier runterladen, ausfüllen und der zuständigen Stelle mit einer Kopie Ihres Personalausweises und Führerscheines sowie einem digitalem Lichtbild übersenden. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.
Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie hier nachschauen.
Die Gebühr beim zuständigen Landratsamt beträgt 25,30 Euro,.
Personalausweis oder Reisepass
alter Führerschein
Den Antrag zur Umstellung Ihres Führerscheines können Sie beim Bürgerservice Schramberg und dem Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen stellen.
Den Antrag des Landratsamt Rottweil können Sie auch hier runterladen, ausfüllen und mit einem aktuellen biometrischen Passbild, sowie einer Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses und dem aktuellen Führerschein an die Führerscheinstelle übersenden.