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Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Details

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.

Den benötigten Antrag erhalten Sie beim Bürgerservice Schramberg und dem Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen. Sie können diesen auch hier runterladen, ausfüllen und der zuständigen Stelle mit einer Kopie Ihres Personalausweises und Führerscheines sowie einem biometrischen Lichtbild übersenden. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie hier nachschauen.

Begriffe im Kontext

Führerschein, Umtausch Fahrerlaubnis