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Fischereischein beantragen

Details

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Kosten

Die Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 11,00 Euro, die Fischereiabgabe zusätzlich jährlich 12 Euro.

Der Jugendfischereischein kostet ebenfalls 11,00 Euro, hier wird jedoch keine Fischereiabgabe erhoben.

Ein Tagesfischereischein für Gäste wird für 15 Euro ausgestellt.

Hinweise

Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,

  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und

  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und

  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

Unterlagen

  • Personalausweis

  • Passbild

  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.