Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Führerschein im Scheckkartenformat
Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Personalausweis oder Reisepass
allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
Führungszeugnis
aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
Belastbarkeit,
Reaktionsfähigkeit,
Orientierungsleistung und
Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen oft auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Der Antrag kann bei unserem Bürgerservice abgegeben werden zur Weiterleitung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt Rottweil.