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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Details

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat

  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre

  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr

  • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen

  • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.

  • gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat

  • Führungszeugnis

  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:

    • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,

    • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin

    • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,

    • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.

  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von

    • Belastbarkeit,

    • Reaktionsfähigkeit,

    • Orientierungsleistung und

    • Konzentrationsfähigkeit.

Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen oft auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Weiterführende Informationen

Der Antrag kann bei unserem Bürgerservice abgegeben werden zur Weiterleitung.

Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt Rottweil.