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Fahreignungsregister -Auskunft beantragen

Details

m Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot

  • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr

  • Fahrverbote

  • Fahrerlaubnisentziehungen

  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

von:

  • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)

  • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden

  • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.

Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

Begriffe im Kontext

Fahreignungsregister, KBA, Punkteabfrage