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Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Details

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen

  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr

  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen

  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Hinweise

Der Antrag an das Landratsamt Rottweil kann über die Dienststellen der Stadt Schramberg abgegeben werden zur Weiterleitung.

Begriffe im Kontext

Fahrgastbeförderung, Führerschein, Mietwagen , Taxi