Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Taxen
Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Der Antrag an das Landratsamt Rottweil kann über die Dienststellen der Stadt Schramberg abgegeben werden zur Weiterleitung.