Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie können Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Sie können entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.
Für besonders früh geborene Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.21 geboren ist.
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich, das Elterngeld Plus 150,00 Euro monatlich.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.