Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.
Der Antrag für das Landratsamt kann über die Dienststellen der Stadt Schramberg abgegeben werden zur Weiterleitung.