Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Jeder Mensch kann in Not geraten oder in eine Situation, in der er öffentlicher Hilfe bedarf.
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Ihre Aufgabe ist es, dort zu helfen, wo andere Sicherungssysteme nicht greifen. Sie sichert nicht nur die Grundbedürfnisse des Lebens, sondern auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sozialhilfe ist aber vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie wird gewährt, damit der Hilfeempfänger möglichst wieder ein Leben aus eigener Kraft führen kann.
Sozialhilfeleistungen können generell erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Notlage gewährt werden.
Da der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen sehr individuell ist, ist es sinnvoll den Antrag bei einer persönlichen Vorsprache zu stellen. Bei dieser Gelegenheit kann auch geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.