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Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch Linienbusse im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Beförderungszeiten sind auf die Schulzeiten abgestimmt. Soweit kein Linienbus verkehrt, können im Außenbereich wohnende Eltern Fahrtkostenerstattung für die Eigenbeförderung der Schüler beantragen. Die Kosten für die Busbeförderung werden vom Landkreis Rottweil getragen. Für die weiterführenden Schulen werden die Eltern nach der entsprechenden Satzung des Landkreises zur einer Eigenbeteiligung herangezogen.
Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sektretariat der jeweiligen Schule zu stellen. Erstattungsanträge für Fahrtkosten können beim Fachbereich Kultur und Soziales, Frau Höfler, gestellt werden.
Die von den Eltern zu entrichtenden Eigenanteile richten sich nach der Satzung des http://www.landkreis-rottweil.de/ über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.