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Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/