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Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt.
Dabei gelten für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, den Ortsbehörden oder den Versichertenältesten.
Hinterbliebenenrente
Hat der oder die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Sollten Sie Fragen zu sämtlichen Renten- und Versicherungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Entgegennahme aller Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung.