Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt.
Dabei gelten für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, den Ortsbehörden oder den Versichertenältesten.
Hinterbliebenenrente
Hat der oder die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.