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Kindergeldanträge können nur bei Ihrer zuständigen Familienkasse gestellt werden. Diese Familienkasse ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Bei schriftlichen Bescheiden beachten Sie unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung. Familienkassen gibt es bei 180 Arbeitsämtern. Das für Sie zuständige Arbeitsamt finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Anträge auf Kindergeld können Sie herunterladen unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf beim Formularcenter des Bundesagentur für Arbeit.