Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.
Höhe:
für das erste Kind 4.008 Euro
für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.
Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.