Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche gewährte Geldzulage zur Förderung von Anlagen zur Vermögensbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie ist eine staatliche Prämie für vermögenswirksame Leistungen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die Ihre Arbeitgeber z.B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für Sie anlegt.
Voraussetzung für die staatliche Zulage ist, dass Ihr Arbeitgeber - und nicht Sie selbst - die vermögenswirksamen Leistungen auf ein von Ihnen eingerichtetes Anlagekonto einzahlt.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt beim
Bausparen: 9 % der jährlichen VL (höchstens 42,30 Euro)
Beteiligungssparen: 20 % der jährlichen VL (höchstens 80,00 Euro)
Beim Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z.B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparplan) werden die Zulagen nebeneinander gewährt.
Hinweis:
Sie können die Arbeitnehmer-Sparzulage auch dann beanspruchen, wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt. Bitten Sie in diesem Fall Ihren Arbeitgeber, die Einzahlung auf Ihr Anlagekonto von Ihrem Gehalt abzuziehen.
Auskünfte erteilt auch das Finanzamt Rottweil einschließlich der Außenstelle Oberndorf.