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Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin vorlegen, um überhaupt in eine solche Wohnung einziehen zu dürfen. Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.