Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
Aufgebot beim Standesamt
Zulassungsstelle
Banken
Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist kostenpflichtig:
- einfache Meldebescheinigung 4,50 €
- erweiterte Meldebescheinigung 5,00 €.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei (Nachweis erforderlich).
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Online-Beantragung einer Meldebescheinigung über das Serviceportal Baden-Wüttemberg
Bitte beachten Sie: wenn Sie für die Meldebescheinigung eine Überbeglaubigung oder Apostille beantragen möchten, reicht eine digitale Meldebescheinigung nicht aus, hier muss eine Meldebescheinigung auf Papier mit einem Siegel und einer Original-Unterschrift vorliegen.