Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:
Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt Schramberg. In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
Sie wollen den Gegenstand Ihrers Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht gesschäftsüblich sind.
Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.
Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standowr wieder anmelden.
Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind
bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende.
bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter