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Weitere Informationen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte finden Sie hier
102,00 Euro
Hinzu kommen Gebühren für ein Führungszeugnis (13,00 Euro) und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,00 Euro)
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie
gewerbsmäßig,
ohne vorhergehende Bestellung und
außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen (z.B. Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
§ 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) (Reisegewerbe)