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Wenn Sie innerhalb Schramberg umziehen, müssen Sie beim Meldeamt Ihre neue Adresse mitteilen. Dies können Sie zwischenzeitlich auch elekontronisch vornehmen.
Die Vorraussetzung für eine elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.
Hier geht es zur Elektronischen Wohnsitzanmeldung.
online-Antrag Wohnsitz ummelden
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Leben Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
Personalausweis oder Reisepass
Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
Ausweis der Familienangehörigen (Für Kinder, die keinen Kinderreisepass oder dergleichehn besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mir Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
diese mit Ihnen umziehen
Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.
Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:
Die Vorraussetzung für eine elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.
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