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Wohnsitz ummelden

Details

Wenn Sie innerhalb Schramberg umziehen, müssen Sie beim Meldeamt Ihre neue Adresse mitteilen. Dies können Sie zwischenzeitlich auch elekontronisch vornehmen.

Die Vorraussetzung für eine elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.

Hier geht es zur Elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Kosten

online-Antrag Wohnsitz ummelden

Hinweise

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Leben Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Fristen

Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil

  • Ausweis der Familienangehörigen (Für Kinder, die keinen Kinderreisepass oder dergleichehn besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mir Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und

  • diese mit Ihnen umziehen

Weiterführende Informationen

Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.

Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:

Die Vorraussetzung für eine elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.

Hier geht es zur Elektronischen Wohnsitzanmeldung.