Ausgangspunkt für den Begriff Polizeirecht ist der materielle Polizeibegriff. Polizeirecht ist das Recht der Gefahrenabwehr. Als allgemeines Polizeirecht bezeichnet man die Normen und Grundsätze, bei denen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung den alleinigen und unmittelbaren Gesetzeszweck bildet.
Das besondere Polizeirecht regelt dagegen Gefahrenabwehr in speziellen Lebensbereichen, wobei die entsprechenden Gesetze häufig auch andere Zwecke verfolgen. Zum besonderen Polizeirecht zählt man z.B.: Abfallrecht, Ausländerrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Auf Grund des Polizeigesetzes wurde von der Stadt Schramberg die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern im Juli 1999 mit Zustimmung des Gemeinderats erlassen.