Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Ausgangspunkt für den Begriff Polizeirecht ist der materielle Polizeibegriff. Polizeirecht ist das Recht der Gefahrenabwehr. Als allgemeines Polizeirecht bezeichnet man die Normen und Grundsätze, bei denen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung den alleinigen und unmittelbaren Gesetzeszweck bildet.
Das besondere Polizeirecht regelt dagegen Gefahrenabwehr in speziellen Lebensbereichen, wobei die entsprechenden Gesetze häufig auch andere Zwecke verfolgen. Zum besonderen Polizeirecht zählt man z.B.: Abfallrecht, Ausländerrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Auf Grund des Polizeigesetzes wurde von der Stadt Schramberg die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern im Juli 1999 mit Zustimmung des Gemeinderats erlassen.