Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung.
Für die Erlaubnis zum Halten von Kampfhunden benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Verhaltensprüfung.
Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie ebenfalls den Nachweis über die bestandene Verhaltensprüfung vorlegen.
In der Verhaltensprüfung werden geprüft:
das Verhalten des Hundes
die ordnungsgemäße Voraussetzungen für die Haltung des Hundes (z.B. Leinen oder Maulkorb).
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist jedoch das Verhalten des Hundes.