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Stadtinfos

Stadtentwicklung + Stadtsanierung

Unser Fokus liegt auf der Weiterentwicklung unserer Stadt

Eine Stadt befindet sich im stetigen Wandel. Städtebauliche Konzeptionen und Planungen sind die zentralen Instrumente der Stadtentwicklung und Stadtplanung, um die Weiterentwicklung unserer Stadt voranzubringen. Gerne informieren wir Sie im Folgenden über Allgemeines der Stadtentwicklung und Stadtsanierung und die derzeit aktuellen Planungen.

Stadtentwicklung im Allgemeinen

Die Schaffung von lebendigen und lebenswerten Stadtquartieren ist eine der zentralen Aufgaben der Siedlungs- und Stadtentwicklung. Hierbei steht im Vordergrund, dass die Stadtgesellschaft in ihrer Stadt leben und arbeiten oder ihre Freizeit genießen kann. In der Stadtentwicklung werden hierfür folgende Aufgabenbereiche beleuchtet:

  • Bauleitplanung: Im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung wird die künftige bauliche Entwicklung für unterschiedliche Nutzungen, wie Wohnen, Gewerbe oder Dienstleistungen abgebildet. Des Weiteren lenkt die Bauleitplanung die Bereitstellung von Flächen für Straßen und Infrastruktur oder für die Erholung der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang stellen der Flächennutzungsplan und die darauf aufbauenden Bebauungspläne die entsprechenden Nutzungen für die Gesamtstadt Schramberg oder ein Quartier dar.
  • Stadtsanierung: Die Hauptaufgabe der Stadtsanierung ist die Beseitigung von sogenannten städtebaulichen Missständen und die Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen. Im Regelfall wird dies in Stadtquartieren umgesetzt. Für die von der Stadtsanierung betroffenen Grundstücks- und Hauseigentümer werden beispielsweise Fördermittel zur Sanierung von Gebäuden bereitgestellt und somit ein Anreiz zur Verbesserung des Stadtbilds geschaffen.
  • Förderprogramme: Ein weiterer Bestandteil der Stadtentwicklung ist auch die Bereitstellung und Generierung von Fördermitteln für private Maßnahmen. Im Vordergrund steht hier die Attraktivierung von Stadtquartieren und die Verbesserung der Lebensbedingungen oder Erwerbsmöglichkeiten der Bevölkerung über Programme wie "Soziale Stadt" oder "Energetische Sanierung".
  • Konzeptionen und Rahmenplanungen: Im Weiteren sind Konzeptionen und Rahmenplanungen für die weitere Entwicklung der Großen Kreisstadt Schramberg notwendig, um eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Stadtentwicklung zu erreichen. Diese Elemente können beispielsweise quartiers- und stadtteilbezogen oder im gesamtstädtischen Kontext ausgearbeitet werden. Hierbei können einzelne Themenschwerpunkte, wie Wohnen, Gewerbe und Mobilität im Fokus stehen oder eine integrierte Planung zu mehreren und unterschiedlichen Aspekten entstehen.

In diesem Kontext ist das im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebene Gebot zur Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt. So wird beispielsweise in der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) darauf geachtet, dass die sozialen und wirtschaftlichen sowie umweltschützenden Anforderungen insbesondere in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander verzahnt werden. Zudem dienen die gesetzlichen Regelungen dazu, die Bodennutzung sozialgerecht und dem Wohl der Allgemeinheit dienend zu gestalten.


Hierzu sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten:

  • Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Belange der Mobilität und Verkehrsreduzierung
  • Belange der Wirtschaft und Versorgung der Bevölkerung
  • soziale und kulturelle sowie erholungs- und freizeitbezogene Bedürfnisse der Bevölkerung
  • Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege und Klimaschutz
  • Hochwasserschutz

Im Rahmen der Stadtentwicklung sind somit unterschiedliche Akteure und Interessengruppen in die jeweiligen Planungen einzubinden. Eine fachübergreifende Handlungsweise ist demnach erforderlich, um sämtliche Belange in einen räumlichen Gesamtkontext bringen zu können. In sämtlichen räumlichen Entscheidungen über Veränderungsprozesse und Maßnahmen ist es von hoher Bedeutung, die Stadtentwicklung als Einheit bzw. Ganzes zu betrachten. Dementsprechend sind zumindest die wirtschaftlichen und sozialen sowie umweltbezogenen Anforderungen und die Teilhabe an Entscheidungsprozessen in den Prozess einzubinden.

In Folgenden informieren wir Sie über die aktuell laufenden Konzeptionen und Konzeptvergaben im Bereich der Stadtentwicklung in Schramberg.

Stadtsanierung im Allgemeinen

Eine weitere langfristige Zukunftsaufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Schramberg ist die städtebauliche Erneuerung durch die Stadtsanierung. Das Hauptziel der Stadtsanierung besteht darin, bereits bebaute Quartiere im Hinblick auf den Städtebau und die Nutzung des öffentlichen Raumes zu verbessern und aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus auf der Beseitigung von städtebaulichen und auch sozialen Missständen. Sofern die Planungen der Kommune umfangreicher gestaltet sind, wird auch die Verkehrsplanung in die sanierungsbedingte Verbesserung eines Quartiers berücksichtigt. Diese Quartiere und Bereiche werden dann schlussendlich in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet einbezogen. In diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff "Stadtsanierung" / "Quartiersanierung" die Durchführung von umfangreichen Maßnahmen des Planungs- und Bauordnungsrechts, um die Qualität des Quartiers deutlich zu verbessern und eine zeitgemäße Neugestaltung zu erreichen. Demnach kann eine gestalterische Aufwertung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude gleichermaßen im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen stehen. Hierbei ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes die Grundvoraussetzung von Fördermöglichkeiten.

Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung dieser Form der Sanierung ist das sogenannte "Besondere Städtebaurecht". Es ist im Baugesetzbuch ab § 136 gesetzlich geregelt. Entsprechendes gilt für den Aufbau und Ablauf des Sanierungsverfahrens. Der Ablauf des Verfahrens wird durch sanierungsrechtliche Instrumente und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie Fördermittel (auch für Grundstückseigentümer) unterstützt.

Ohne das En­ga­ge­ment der Ei­gen­tü­mer*innen von Ge­bäu­den im Sa­nie­rungs­ge­biet sind die Ziele nicht zu er­rei­chen. Ge­mein­sam mit Bund und Land un­ter­stützt die Große Kreisstadt Schramberg Sie als Ei­gen­tü­mer*in bei der Um­set­zung Ihrer pri­va­ten Sa­nie­rungs­maß­nah­me mit För­der­mit­teln. Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen un­se­re lau­fen­den Sa­nie­rungs­ge­bie­te vor. Gerne in­for­mie­ren wir Sie aus­führ­lich über ak­tu­el­le und künf­ti­ge Sa­nie­rungs­maß­nah­men sowie über Ihre pri­va­te För­der­mög­lich­keit.

Den Ablauf des städtebaulichen Sanierungsverfahrens können Sie im folgenden Dokument "Vereinfachtes Ablaufschema zur städtebaulichen Sanierung" einsehen.

Aktuelle Konzepte der Stadtentwicklung und Wettbewerbe

Rahmenplan Sulgen

Demnächst infomieren wir Sie hier über neue Entwicklungen im Stadtteil Sulgen.

Rahmenplan Weiherwasen

Im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Weiherwasengelände in Waldmössingen führte die Stadt Schramberg eine Postkarten-Aktion durch.

Demnächst informieren wir Sie hier über neue Entwicklungen.

Städtebauliches Konzept "Kehlenstraße"

Im Schramberger Stadtteil Waldmössingen wird derzeit die wohnbauliche Weiterentwicklung im Bereich der Kehlenstraße geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant.

Städtebauliches Konzept "Erweiterung Haldenhof"

Im Schramberger Stadtteil Sulgen wird derzeit die wohnbauliche Erweiterung des bestehenden Wohngebietes "Haldenhof" geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen. Ebenso werden die Voraussetzungen für alternative Wohnformen, wie Small-Houses oder Tiny-Houses eingeplant.

Städtebauliches Konzept "Gründleseeblick"

Im Schramberger Stadtteil Schönbronn wird derzeit eine wohnbauliche Weiterentwicklung geplant. Hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Das zuletzt durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschlossene Konzept können Sie nachfolgend einsehen.

Konzeptvergabe "Planie" (ehemalige Tennisplätze)

Bereits seit mehreren Jahren besteht die städtebauliche Überlegung die bislang ungenutzten Tennisplätze zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und der Erhard-Junghans-Straße einer Nachnutzung zu zuführen. Durch den Beschluss zur Durchführung einer Konzeptvergabe im Jahr 2019 konnten sich interessierte Investoren am Vergabeverfahren beteiligen und entsprechende Konzeptionen einreichen. Seit Anfang 2021 steht das Bebauungskonzept fest. Dieses können Sie in den nachfolgenden Planunterlagen einsehen.

Ablauf des Planungsprozesses:

  • September 2013: Bebauungsplan-Vorentwurf "Stadtpark - Am Sonnenberg" und geplanter Lückenschluss mit "Sondergebiet Uhrenmanufaktur"
  • Oktober 2013: Vorgezogene Bürgerbeteiligung
  • März 2014: Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung einer Uhrenmanufaktur und / oder quartiersergänzender Wohnbebauung
  • Januar 2017: Städtebaulicher Entwurf mit Mehrfamilienhausbebauung (29 Wohneinheiten)
  • Juli 2017: Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens (Grundlage: städtebaulicher Entwurf Januar 2017)
  • Oktober 2019: Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung einer Konzeptvergabe mit Investorenauswahlverfahren
  • Januar 2020: Bürgerinformationsveranstaltung zur Konzeptvergabe
  • April 2020: Gemeinderatsbeschluss der Auslobungsunterlagen mit Mehrfamilienhausbebauung (18 bis 25 Wohneinheiten)
  • Mai 2020 bis Juli 2020: Durchführung der 1. Phase der Konzeptvergabe (Veröffentlichung der Präqualifikationsunterlagen, Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Bewerberauswahl)
  • Juli 2020 bis Januar 2020: Durchführung der 2. Phase der Konzeptvergabe (1. Sitzung des Bewertungsgremiums, Ausgabe der Unterlagen, Vorprüfung der Bewerbungen)
  • Februar 2021: 2. Sitzung des Bewertungsgremiums
  • März 2021: Vorstellung der Empfehlung der Preisjury und Vergabebeschluss zur Mehrfamilienhausbebauung (20 Wohneinheiten) im Gemeinderat
  • Dezember 2022: Grundstücksverkauf an Investor
  • März 2023: Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Sitzungsvorlage 2023/053)

Investoren- und Planungswettbewerb "Ehemaliges Klinikgelände / Bühlepark"

Nach der Schließung des Schramberger Krankenhauses in der Talstadt im Jahr 2011 stellt der gesamte Gebäudekomplex den größten Leerstand im Schramberger Stadtgebiet dar. Seitdem wurde mehrfach versucht, eine geeignete Nachnutzung des Krankenhaus-Areals zu etablieren. Durch die Neuaufstellung und Festlegung des Sanierungsgebietes "Bühlepark" wird die Fläche des ehemaligen Schramberger Krankenhauses nun in einen neuen städtebaulichen Kontext eingebettet. Im Rahmen dieses Sanierungsgebietes wird nun ein Investorenauswahlverfahren begonnen, um mögliche Nachnutzungen aus planerischer Sicht darstellen zu können. Hierbei wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie im Folgenden.

Ablauf des bisherigen Planungsprozesses:

  • Oktober 2011: Schließung des Schramberger Krankenhauses
  • Oktober 2017: Gemeinderatsbeschluss zur Antragsstellung "Aufnahme in ein Programm für eine städtebauliche Erneuerung und Entwicklung für das Programmjahr 2018"
  • Mai 2020: Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Bühlepark"
  • November 2020: Gemeinderatsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Bühlepark" und Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes
  • April 2021: Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung einer Konzeptvergabe "Bühlepark"
  • Juni 2021: Fertigstellung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Bühlepark"
  • Dezember 2021: Festlegung der gewünschten Nutzungen und Wertungskriterien für die Konzeptvergabe "Bühlepark" im Gemeinderat
  • April 2022: Gemeinderatsbeschluss der Auslobungsunterlagen und zur Veräußerung des Grundstücks
  • Mai 2022: Beginn des Investoren- und Planungswettbewerbs

Informationen zum laufenden Investoren- und Planungswettbewerb:

Die Große Kreisstadt Schramberg beabsichtigt, die Grundstücksfläche des ehemaligen Klinikgebäudes in Schramberg an Investoren, Bauträger oder Wohnungsunternehmen zu einem festgelegten Kaufpreis zu veräußern.

Für das Areal, das im Sanierungsgebiet „Bühlepark“ liegt, soll ein Nutzungsvorschlag erstellt werden und eine Weiterentwicklung des Grundstücks mit dem alten Klinikgebäude erfolgen. Der Umgang mit dem Bestandsgebäude – Abriss oder die teilweise oder vollständige Mitnutzung des alten Klinikgebäudes – auf dem Grundstück bleibt den Teilnehmern selbst überlassen. Als Schwerpunkt des Nutzungskonzeptes wird Wohnen mit einem Anteil an förderfähigem Wohnen, nicht störendes Gewerbe und ergänzende Gastronomie gesehen. Als grober Richtwert sind 70% Wohnen, 30 % Gewerbe bzw. Dienstleistungen / nicht störendes Gewerbe angedacht, die in die Planung einbezogen werden sollen. Die Integration einer Hotelnutzung oder vergleichbares ist denkbar. Gefordert ist ein Anteil von mindestens 20% förderfähigen Wohnungen.

Das zur Verfügung stehende Grundstück in Hanglage hat eine Größe von ca. 20.150 m². Dieses soll unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung von den Wettbewerbsteilnehmern beplant werden. In direkter Nachbarschaft auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich prägnant auf der Höhe das alte, 1911 als Unternehmervilla erbaute, denkmalgeschützte Gut Berneck. Das alte Gebäude soll weiterhin als Solitär empfunden, der oder die Neubauten mit dem notwendigen Abstand eingebunden und die Freianlagen in der Planung berücksichtigt werden. Neben der das Wettbewerbsgrundstück umschließenden Wohnbebauung findet man südlich des Guts Berneck auf einem Nachbargrundstück des Krankenhauses noch das ehemalige Personalwohnheim aus dem Jahr 1972, das nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist. Das Grundstück mit dem bestehenden Krankenhaus soll zu einem festgelegten Kaufpreis veräußert werden. Die beteiligten Teams aus Investoren und Architekten und Landschaftsarchitekten erstellen hierzu ein detailliertes Planungskonzept.

Zudem soll sich das neue Quartier durch eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und des Umgangs der öffentlichen Räume und Übergänge zu den angrenzenden Gebäuden und des angrenzenden Landschaftsraumes auszeichnen.

Ziel ist es, für das Wettbewerbsgrundstück ein adäquates funktionales und architektonisches Konzept zu entwickeln, das die städtebaulichen Vorgaben berücksichtigt und zu einem lebendigen und stabilen Quartier führt. Für diesen wichtigen und exponierten Standort soll eine qualitätsvolle Lösung mit passender Nutzung unter Berücksichtigung des ehemaligen Krankenhausgebäudes und der angrenzenden Gebäude gefunden werden. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Gegenstand des Verfahrens ist die Weiterentwicklung des Grundstücks des alten Klinikgeländes im Sanierungsgebiet Bühlepark durch einen Investor und die anschließende bauliche Realisierung durch diesen. Der Wettbewerb ist als nicht offener Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren für max. 20 Bewerbergemeinschaften aus Investor*innen und Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen ausgelobt. Das Verfahren ist anonym.

Schulcampus Schramberg

Im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Schramberger Talstadt soll unter anderem die Bildungslandschaft modern und zukunftsgerichtet aufgestellt werden. In mehreren Planungsprozessen entwickelte sich der Gedanke eines neu zu errichtenden Schulcampus' im Bereich der Graf-von-Bissingen-Straße. Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg fasste im Jahr 2018 den Beschluss, einen Schulcampus in diesem Bereich zu errichten. Um in den Realisierungsprozess einzusteigen wurde im Jahr 2019 ein geeigneter Planungswettbewerb durchgeführt.

Ziel des Wettbewerbs war es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik, die hier verfolgt werden sollen, korrespondiert.

Renommierte Architekturbüros widmeten sich der Frage, wie der geplante Schulcampus aussehen soll. Von den 34 Architekturbüros, die zur Teilnahme zugelassen worden waren, reichten am Ende 22 ihre Entwürfe und Modelle ein. Ein externes Büro hat sie anonymisiert geprüft und verglichen.

Im Februar 2020 traf sich die 15-köpfige Jury, bestehend aus Architekten und Mitgliedern von Gemeinderat und Verwaltung, um die eingereichten Arbeiten zu prämieren und über den Sieger des Wettbewerbs zu beraten bzw. zu beschließen. Die Jury wurde dabei von Schulleitern und Erzieherinnen aus städtischen Kindertagesstätten beraten.

Alle Arbeiten wurden vom 08. bis 15. Februar 2020, bei freiem Eintritt im Junghans Gewerbepark für alle Interessierte ausgestellt. An drei Tagen wurden durch die Stadt, Führungen angeboten.

Besucher*innen konnten sich selbst einbringen: Auf Plakaten war Raum für ihre Ideen zum Schulcampus der Zukunft. Der Besuch der Ausstellung wurde von Schüler*innen der Erhard-Junghans- und der Peter-Meyer-Schule sowie von Erzieherinnen und Eltern des Don-Bosco-Kindergartens unterstützt.

Im Nachgang zum Planungswettbewerb wurde im Jahr 2022 der Besondere Ausschuss Schulcampus eingerichtet. Dieses Gremium berät alle Themen, die den Schulcampus betreffen für den Gemeinderat vor. Die entsprechenden Tagesordnungen können dem Ratsinformationssystem entnommen werden.

Mit dem Baubeginn des neuen Kindergartens "Don Bosco" wurde der erste Baustein des Schulcampus' begonnen.

Aktuelle Sanierungsgebiete in Schramberg

Sanierungsgebiet "Bühlepark"

Größe: 7,9 ha

Satzungsbeschluss: 11.12.2020

Bewilligungszeitraum: 01.01.2019 - 30.04.2028

Abgrenzung_Bühlepark

Sanierungsziele:

  • Nachnutzung für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses, des unter Denkmalschutz stehenden "Gut Berneck", des ehemaligen Personalwohnheims und des Pfaff & Schlauder Areals
  • Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers und Wohnumfeldes, Schaffung weiterer Wohneihnheiten, Ausschluss von Sammelunterkünften
  • Sicherung des Wohnstandortes Schramberg, insbesondere in der Talstadt
  • Verbesserung der Gebietserschließung

Ansprechpartner*innen:

Allgemeine Sanierungsberatung: KommunalKonzept BW GmbH

Sybille Hurter

Telefon: (0761) 557389-43

E-Mail senden

Tom Pilhofer

Telefon: (0761) 557389-44

E-Mail senden

Stadtverwaltung Schramberg: Fachbereich Umwelt & Technik


Sanierungsgebiet "Sängerstraße - Am Brestenberg"

Größe: 3,7 ha

Satzungsbeschluss: 26.04.2012

1. Erweiterung: 26.10.2023

Bewilligungszeitraum: 01.01.2012 - 30.04.2025

Abgrenzung_Am Brestenberg

Sanierungsziele:

  • Wiedereinbindung des Quartiers in den städtischen Zusammenhang
  • Reaktivierung des Quartiers als zentralen, innerstädtischen Wohnstandort
  • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Aufwertung der öffentlichen Flächen
  • Neuordnung und Verbesserung der Parkplatzsituation
  • Integration der Schlitach in die städtische Struktur und Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum Ufer

Ansprechpartner*innen:

Allgemeine Sanierungsberatung: KommunalKonzept BW GmbH

Sybille Hurter

Telefon: (0761) 557389-43

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Tom Pilhofer

Telefon: (0761) 557389-44

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Stadtverwaltung Schramberg: Fachbereich Umwelt & Technik


Sanierungsgebiet "SUW Talstadt West"

Weitere Informationen und Beratung

Ihr Grundstück liegt innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes? Sie benötigen Informationen zu möglichen Fördermitteln oder haben Fragen zu Baumaßnahmen? Dann erteilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Abteilung Stadtplanung gerne eine Auskunft.

Informationen zu den ge­setz­li­chen Grund­la­gen für die Stadtsanierung bzw. städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen finden Sie unter den folgenden Link: Baugesetzbuch (BauGB)

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