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Bürgerservice

Förderprogramme

Bürgerstiftung

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Bürger 
  • Vereine

Wie hoch ist die Förderung?

  • nicht mehr als 1/3 der Gesamtkosten
  • Förderobergrenze ist bei 50% der im Förderjahr zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Mittel

Welche Projekte wurden schon gefördert?

2004
  • Stadtverband für Sport: "Zukunftswerkstatt"

2005
  • Peter-Meyer-Schule: Deutsch-Deutsche Jugendbewegung

2006
  • AWO: 1. Jahreszuschuss Kindertreff
  • Evangelische Kirchengemeinde Tennenbronn: Jugendraum

2007
  • AWO: 2. Jahreszuschuss Kindertreff
  • Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius: Marienfigur Friedhofskapelle
  • DRK: Ultraschallgerät

2008
  • AWO: 3. Jahreszuschuss Kindertreff
  • Jugendkunstschule: Unterrichtsprojekt Peter-Meyer-Schule
  • JUKS: Aktionsausstellung Mathe-Queens und Mathe-Kings
  • Schramberger Kinderfonds: Projekt "Chancen für jedes Kind"

2009
  • Förderkreis Alte St. Laurentius: Ausstellungswände und -tische
  • Verein zur Förderung der Blinden und Sehbehinderten: Anschaffung PC mit Brailleschrift
  • ElKiCo Familienzentrum: Unterstützung Second-Hand-Laden
  • Projektgruppe Tennenbronner Heimathaus: Einrichtung Heimathaus

2010
  • AWO: 4. Jahreszuschuss Kindertreff

2011
  • Musikschule: 1. Jahreszuschuss (2011) Musizieren in Schramberg
  • AWO: 5. Jahreszuschuss Kindertreff
  • Stadtverband für Sport: Ausrüstung Sportstätten mit Defibrillatoren (1. Gerät)
  • Musikschule: 2. Jahreszuschuss (2012) Musizieren in Schramberg

2012
  • Stadtverband für Sport: Ausrüstung Sportstätten mit Defibrillatoren (2. Gerät)
  • Förderkreis Alte St. Laurentius: Ausstellungsmaterial Sonderausstellung "Volksfrömmigkeit"
  • Tennisclub Schramberg: Projekt mit Kindergärten Wittum / Marienberg und Peter-Meyer-Schule
  • Evangelische Gesamtkirchengemeinde Schramberg: Restaurierung Altarfenster Evangelische Stadtkirche

2013
  • AWO: 6. Jahreszuschuss Kindertreff
  • Berneckschule: Hausaufgabenmentoren des Gymnasiums helfen Grundschülern
  • Evangelische Kirchengemeinde Locherhof: Beseitigung Hausschwamm Evangelische Kirche Schönbronn
  • Schramberger Orgelkonzerte: Vorbereitung 5. Eberhard-Friedrich-Walcker-Preis

2014
  • Berneckschule: Hausaufgabenmentoren des Gymnasiums helfen Grundschülern 2014
  • GRWS Sulgen/Wittumschule: Zirkusprojekt 2014
  • Sportgemeinschaft Schramberg e. V.: Einsatz BuFDi (Bundesfreiwilligendienst) Schuljahr 2014/2015

2015
  • Kath. Kirchengemeinde St. Maria - Hl. Geist: Zusätzliche Instandsetzungskosten Kirchturm St. Maria
  • Jesus Gemeinde Schramberg Ev. Freikirche e.V.: Anschaffung einer Jurte
  • Umweltgruppe Tennenbronn: Wechselrahmen für Wanderausstellung

2016
  • Jugendkunstschule Kreisel: Flüchtlingsprojekt "Zeichensprache"
  • Tennenbronner Heimathaus: Anschaffung von Geräten (Beamer u. a.)

2017
  • Jugendkunstschule Kreisel: Flüchtlingsprojekt "Zeichensprache"
  • Kath. öffentliche Bücherei Tennenbronn: Projekt im Dorf: Bürgerzelle

2018
  • Förderkreis Alte St. Laurentius: Vitrinen Sonderausst. Miniaturkrippen u. Kinderkrippen

2019
  • Sportgemeinschaft Schramberg e.V.: Abt. Handball "Mini-Olympiade" in Bruchsal
  • Radfahrverein Wanderlust Waldmössingen: Geräteschuppen und Werkzeug MTB-Strecke

2020
  • Umweltgruppe Tennenbronn: Beschilderung Schmetterlingspfad Tennenbronn

Was ist förderfähig?

Projekte in den Bereichen:

  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur und Kunst
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Brauchtum und Heimatpflege
  • Sport
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Völkerverständigung
  • mildtätige Zwecke

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gibt es eine Antragsfrist?

Die Antragsfristen werden mit den jeweiligen Förderaufrufen bekanntgegeben

Welche Förderrichtlinien gibt es?

Leader

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine/Verbände
  • Landwirte u.a.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes liegt bei 600.000 Euro (netto)
  • Bagatellgrenze: der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen
  • Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle nachweislich bezahlten Kosten. Das heißt sämtliche Ausgaben müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss daher komplett vom Antragsteller übernommen werden.

Welche Projekte wurden schon gefördert?

  • Mehrgenerationenpark
  • Tankautomaten, Ladesäulen für E-Fahrzeuge
  • Narrenkeller
  • Wellnessbereiche in Beherbergungsbetrieben
  • Erhalt von denkmalgeschützten Höfen
  • Landschaftspflegestall für Mutterschafe 
  • Hirschgrund Zipline
  • Wanderwege und Erlebnispfade
  • Bibliothek der Generationen
  • Behindertengerechte öffentliche Toiletten
  • Projekte zur Barrierefreiheit
  • Ausstellungen, die zum Erhalt von Kulturgut beitragen
  • Jugendhaus
  • Wohnmobilstellplätze
  • Erlebnisbauernhof Waldmössingen

Was ist nicht förderfähig?

  • bereits begonnene Projekte
  • Mehrwertsteuer
  • Eigenleistungen / Vereinsleistungen
  • Bauhofleistungen (nur förderfähig, wenn der Bauhof ein Eigen- oder Regiebetrieb ist und ein nachweislicher Zahlungsfluss stattfindet)
  • Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt
  • Projekte, bei denen eine Fachförderung greift (z.B. über das AFP)
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen etc.
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Maßnahmen von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen, die auf Grundlage des EEG oder anderer Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes gefördert werden können. Hierzu gehören auch die entsprechenden (Strom-) Leitungsnetze etc.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • drei vergleichbare Angebote pro Gewerk (bei kommunalen Anträgen gilt dies für nicht-bauliche Maßnahmen wie z.B. Inventar. Die baulichen Kosten werden später durch das Vergabeverfahren plausibilisiert.)
  • Baupläne und Lageplan bei Bauwerken
  • Baugenehmigung
  • Finanzierungsbestätigung (z.B. durch die Hausbank bzw. durch einen Gemeinderatsbeschluss bei kommunalen Projekten)
  • je nach Projekt können weitere Unterlagen nötig sein (z.B. KMU-Erklärung, De-Minimis, Grundbucheintrag, Rentabilitätsvorschau etc.)

Gibt es eine Bindefrist?

Die Bindefrist beträgt 15 Jahre. 

Ansprechpartner

LEADER Geschäftsstelle
Hauptstr. 5, 77761 Schiltach
07836 955-833
kfrldr-mttlrr-schwrzwldd
Homepage

Leader Regionalbudget

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine/Verbände
  • Landwirte u.a.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderfähige Gesamtkosten maximal 20.000 € (netto)
  • Fördersatz 80% auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Auch Eigenleistungen (Arbeitsleistungen in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten) können pauschal mit 15 € pro geleistete Arbeitsstunde berücksichtigt werden
  • Mindestgrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 3.750 € / Mindestzuschuss: 3.000 €

Welche Projekte wurden schon gefördert?

  • Elektro-Tankstellen
  • Picknickplätze und Schutzhütten
  • Wohnmobilstellplätze
  • Themenwege wie z.B. Schmetterlingspfad
  • Verkaufsautomaten
  • Skaterpark, Bikepark, Funpark ...
  • Spielgeräte und -materialien
  • Ausstattung von Dorfläden, Jugend- und Vereinsräumen
  • Museums- & Ausstellungseinrichtung
  • Umbau & Einrichtung von öffentlich genutzten Einrichtungen
  • Kleine Dorfverschönerungen
  • Himmelsliegen
  • und vieles mehr!

Was ist nicht förderfähig?

  • Veranstaltungen
  • Personalkosten
  • Grundstückserwerb
  • Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Zinsen, gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, Feuerwehr…)

Gibt es eine Bindefrist?

  • Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre
  • Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattung und Geräte: 5 Jahre
  • Die Zweckbindungsfrist beginnt ab dem Jahr nach der letzten Auszahlung

Ansprechpartner

LEADER Geschäftsstelle
Hauptstr. 5, 77761 Schiltach
07836 955-833
kfrldr-mttlrr-schwrzwldd
Homepage

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