Die Standgebühren werden pauschal für 3 Tage erhoben. Inklusive sind Tannenreisig für die Dekoration, Verleih sowie der Abwasch der Weihnachtsmarkttassen in der zentralen "Spülküche” inkl. Personal, Rahmenprogramm, Auf- und Abbau der gemieteten Hütte, zusätzlicher Stromanschluss bis 2 kW, zentrale Restmüllentsorgung in einem extra aufgestellten Container (ausgenommen sind Papier, Glas und Wertstoffe mit grünem Punkt, diese sind gesondert zu entsorgen!) sowie die Bewachung des Marktgebiets durch einen Sicherheitsdienst. Die Gebühren verstehen sich brutto inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
Hütten zur Miete (3x2,05 m)
- Stände mit Kunsthandwerk, Selbstgebasteltem oder selbst hergestellten Geschenkartikel → pauschal 90 €
- Essens- und Verpflegungsstände (d. h. bei Abgabe von Speisen und Getränken zum direkten Verzehr) → pauschal 150 €
- Essens- und Verpflegungsstände mit Alkoholausschank (inkl. Ausschankgenehmigung) → pauschal 180 €
Eigene Holzhütte / Verkaufswagen in Holzoptik
Die Gebühr bezieht sich auf einen Standplatz von max. 4x3 m. Wird eine größere Fläche benötigt, werden 2 Standplätze berechnet:
- Stände mit Kunsthandwerk, Selbstgebasteltem oder selbst hergestellten Geschenkartikel → pauschal 60 €
- Essens- und Verpflegungsstände (d. h. bei Abgabe von Speisen und Getränken zum direkten Verzehr) → pauschal 120 €
- Essens- und Verpflegungsstände mit Alkoholausschank (inkl. Ausschankgenehmigung) → pauschal 150 €
Marktzeiten:
Freitag: 17:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 11:00 – 22:00 Uhr
Sonntag: 11:00 – 18:00 Uhr
Schlüsselausgabe: Die Schlüssel für die Hütten der Stadt Schramberg können am Freitag ab 10 Uhr im Festbüro (Oberndorferstr. 1) abgeholt werden. Eine frühere Abholung ist nicht möglich!
Auf- und Abbau: Der Aufbau, Bestückung und die Dekoration der Verkaufsstände müssen zwingend am Freitag im Zeitraum von 10:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr erfolgen. Marktbeginn ist pünktlich um 17:00 Uhr.
Die Standabnahme durch die Ordnungsbehörde der Stadt Schramberg erfolgt am Freitag zwischen 14:00 und 16:30 Uhr. Hier besteht Anwesenheitspflicht für den verantwortlichen Standbetreiber!
Mit dem Abbau der Verkaufsstände darf frühestens nach Beendigung des Marktes am Sonntag ab 18:00 Uhr begonnen werden.
Kaution: Für gemietete Hütten ist bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von 100 Euro in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßem Zustand der Hütte erhalten Sie die Kaution am Sonntagabend bei der Schlüsselrückgabe wieder zurück. Die Hütten sind in besenreinem, sauberem und fettfreiem Zustand zu verlassen. Bei Verpflegungsständen sind außerhalb des Verkaufsstandes nur Stehtische zugelassen.
Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist im Weihnachtsmarktbereich außerhalb der Auf- und Abbauzeiten untersagt! Lediglich zur Be- und Entladung dürfen Fahrzeuge den Rathausplatz sowie den Bereich zwischen Rathausplatz und Kreissparkasse befahren. Sämtliche Fahrzeuge müssen den Weihnachtsmarktbereich spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn verlassen.
Pro Verkaufsstand sind max. 2 Fahrzeuge gleichzeitig zur Beschickung des Weihnachtsmarktes zugelassen. In jedem Fall ist die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit des Standbetreibers bzw. des Fahrers auf die Fahrzeuge sicherzustellen (Handynummer des Fahrers muss in der Windschutzscheibe angebracht werden).
Feuerwehrzufahrten und -stellflächen dürfen zu keiner Zeit blockiert werden!!
Kühlwagen und Lieferfahrzeuge können auf dem Pausenhof der Erhard-Junghans-Schule (Schillerstr. 16) ab Freitag 13 Uhr bis Sonntag, 19 Uhr, abgestellt werden. Falls der Parkplatz belegt ist, müssen die Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplatz abgestellt werden.
Strom / Elektrische Geräte:
Alle Elektrogeräte, die verwendet werden (Netzgeräte jeglicher Art z. B. Verlängerungskabel, Adapterstecker, Lichterketten, Glühweinkessel) müssen nach der Elektrogeräteprüfung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 geprüft sein. Die verwendeten Kabel vom Netzverteiler in den Verkaufsstand müssen ebenfalls geprüft und wetterfest sein.
Von der Stadt Schramberg wird ein zentraler Termin zur Prüfung der angemeldeten Elektrogeräte 1 - 2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt angeboten. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Nach Betriebsschluss bzw. Weihnachtsmarktende sind sämtliche Geräte vom Netz zu trennen (Stecker ziehen). Der Strom wird 30 Minuten nach Marktende bzw. am Sonntag eine Stunde nach Marktende abgestellt.
Gasbehälter / Gasgeräte:
Werden Gasflaschen verwendet, müssen diese (Ventil + Schläuche) von einer Fachfirma geprüft sein, hierfür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Es dürfen ausschließlich Profiventile mit Sicherheitsfunktionen verwendet werden. Für gasbetriebene Geräte ist am Stand die Betriebsanleitung vorzuhalten. Die Prüfbescheinigung und Gasanlagenprüfung ist der Ordnungsbehörde bei der Standabnahme vorzulegen. Es dürfen maximal 2 Gasflaschen in der Hütte stehen. Bitte auf eine aufrechte Lagerung achten und für unbefugte Personen unzugänglich lagern. Die Standsicherheit der Gasflaschen muss gewährleistet sein. Nach Betriebsschluss bzw. Weihnachtsmarktende sind Gasflaschen ordentlich zu verschließen.
Feuerlöscher:
Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist an jedem Stand ein geprüfter Feuerlöscher nach DIN EN 6 Klasse ABC mit min. 6 kg Löschmitteleinheiten selbst zu organisieren.
Bei Verwendung von Fritteusen ist zusätzlich eine Löschdecke oder ein Fettbrandlöscher mit min. 3 Liter Löschmittelinhalt vorzuhalten. Alternativ zum 6 kg Pulver-Feuerlöscher kann dann auch direkt ein Fettbrandlöscher mit 6 Liter Inhalt vorgehalten werden.
Brandschutz Sonstiges:
Zwischen sowie hinter den Hütten / Verkaufsständen dürfen keinerlei Gegenstände auf- bzw. abgestellt werden. Der Sicherheitsabstand zwischen den Gebäuden und den Verkaufsständen muss unbedingt freigehalten werden.
Für die Dekorationen (Vorhänge, Überdachung, etc.) sind nur Materialien zulässig, welche als schwer entflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1) eingestuft sind.
Seitenwände der Hütten sind vor Verunreinigungen z. B. Fettspritzer mit schwer entflammbarem und leicht zu reinigendem Material zu schützen (z. B. Gold-silberne Rettungsdecke).
Im Zuge des Umweltschutzes und der Müllvermeidung dürfen alle Stände, die heiße Getränke wie Glühwein, Punsch oder heiße Schokolade ausschenken, keine Einwegbecher verwenden. Auf dem Weihnachtsmarkt dürfen lediglich die offiziellen Weihnachtsmarkttassen der Stadt Schramberg verwendet werden. Die Tassen dürfen ausschließlich für Getränke nicht für Suppen oder Ähnliches verwendet werden. Die Weihnachtsmarkttassen erhalten die Marktbeschicker während der gesamten Dauer des Weihnachtsmarktes auf Kommission.
Verschmutzte und gebrauchte Tassen können laufend in der “Spülküche” abgegeben werden, im Austausch erhält man sofort in derselben Anzahl saubere Tassen. Das Abgabefenster der Spülküche befindet sich seitlich am Rathaus. Bitte bringen Sie für den Transport der Tassen eigene Transportboxen mit. Es werden ausschließlich Weihnachtsmarkttassen angenommen und gespült! Während des Marktes können nochmals zusätzliche Tassen im Festbüro nachgeholt werden.
Am Marktende bitte alle Tassen in die Spülküche zurückbringen. Dort erhält man dann einen Abgabeschein mit der Anzahl der abgegebenen Tassen. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls im Festbüro. Hier bekommen Sie auch das Pfand der Ausgabeboxen zurück.
Durch dieses Pfandsystem ergeben sich für die Marktbetreibende keine finanziellen Vor- oder Nachteile. Das Tassenpfand liegt einheitlich bei 5 € pro Tasse.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Rechnung, welche gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Mit Erhalt der Rechnung wird die Standgebühr fällig. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang wird es keine Zulassung zum Markt geben.
Stornierungen sind rechtzeitig vor dem Markt mit Rückerstattung möglich. Bei späteren Stornierungen fallen folgende Gebühren an:
Bis 20 Tage vor Marktbeginn: 50 %
Bis 10 Tage vor Marktbeginn: 75 %
Nach Marktbeginn: 100 %
Vergabe / Zuweisung der Hütte:
Die Vergabe der Hütten und Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Stadt Schramberg. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung oder auf Zuteilung einer bestimmten Hütte / Platz.
Die Stände sind eigenständig innen und außen weihnachtlich zu schmücken und zu beleuchten. Für die Dekoration ist Tannenreisig zu verwenden, welches von der Stadt Schramberg zur Verfügung gestellt wird. Dies ist am Freitag ab 10:00 Uhr auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude der Wirtschaftsförderung, Oberndorfer Str. 1 erhältlich.
Im Hinblick auf § 6 GastG weist der Veranstalter darauf hin, dass antialkoholische Getränke günstiger als alkoholische Getränke anzubieten sind. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden darf. Sämtliche Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/). Am Verkaufsstand muss ein Aushang der Jugendschutzbestimmungen gut sichtbar angebracht werden.
Der Ausschank von Alkopops, spirituosen und Likör ist in purer Form nicht zulässig. Ausgenommen sind erwärmte Mischgetränke mit max. 25 % Alkoholgehalt. Eine Information über den Alkoholgehalt ist auf der Preistafel zu vermerken. Weicht die Ausschankmenge von den Weihnachtsmarkttassen ab ist diese ebenfalls anzugeben.
Verzehrgutscheine können von Besuchern an allen Ständen eingelöst werden. Abrechnung nur Sonntagabend von 18:30 Uhr – 20:00 Uhr im Festbüro.
An Verkaufsständen mit offenen Speisen muss das Standpersonal eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Lebensmittelhygiene vorweisen können.