Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vereine

Antrag für laufenden Zuschuss

Antrag zur Förderung von Vereinen nach den Richtlinien der Großen Kreisstadt Schramberg für einen laufenden Zuschuss

Laufende Anträge und Anträge auf Jugendfreizeiten, Ferienaktionen oder Internationale Begegnungen müssen bis spätestens 01.12. des laufenden Jahres bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Beantragt wird

Erklärung über die Richtigkeit der Angaben

Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinien vom 1. Januar 2022 erfüllt sind und städtische Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Verein ist insbesondere:

  • im Vereinsregister eingetragen,
  • beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
  • Mitglied in einem der Stadtverbände (bitte ankreuzen)

Mitgliedsbeitrag pro Jahr für aktive Mitglieder

Jugendfreizeit, Ferienaktion, Internationale Begegnungen

(Zuschussanträge sollen spätestens zum 01. Dezember des Jahres unter Angabe des Leiters und der Teilnehmerzahl der Veranstaltung eingereicht werden).

Angaben zum Verein

Anzahl der aktiven Mitglieder

(Nachweise über die Mitgliederzahl sind beizufügen)

Dirigentenzuschuss

(Grundlage zur Zuschussberechnung sind die Aufwendungen des Vorjahres)

Betriebskostenförderung

(zur Unterhaltung von Übungsstatten, die sich im Eigentum des Vereins befinden) Nachweise über Kosten für Heizung, Strom, Wasser/Abwasser im abgelaufenen Jahr sind beizufügen.

Talentförderung

(für die Teilnahme an deutscher oder höherwertiger Meisterschaft oder Wettbewerb für Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Nachweise für Übernachtungskosten, Verpflegung oder Ähnlichem sind beizufügen.

Fahrkostenzuschuss

(für Landesmeisterschaften und höher) Nachweise mit Meisterschaft, Teilnehmern und den gefahrenen Kilometern sind beizufügen.

Pauschalzuschuss

nach Anlage A 1 der Vereinsförderrichtlinien. (Neuanträge von Vereinen, die nicht in der Anlage A1 aufgeführt sind, müssen bis spätestens 31.08. des lfd. Jahres für das Folgejahr bei der Stadtverwaltung vorliegen)

Bankverbindung

Weitere Hinweise / Infos vom Verein

Absenden des Formulars

Ich bestätige, dass alle Angaben zutreffend und richtig sind und habe zur Kenntnis genommen, dass aufgrund falscher Angaben bewilligte Zuschüsse zurückgefordert werden können.