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Das Baugebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Waldmössingen. Obwohl zwischenzeitlich ein wichtiger Wirtschaftsstandort, hat sich dieser Stadtteil seine Selbständigkeit und den ländlichen Charakter bewahrt.
Der Ort bietet eine gute Infrastruktur, ausreichende Einkaufs- und Dienstleistungsangebote, engagierte Vereine und viel Natur.
Der Bebauungsplan dient der Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen sowie einer Arrondierung des Stadtteils. Die geplanten Festsetzungen und die Bauplatzdimensionierung erlauben unter anderem die Realisierung von Einzelhäusern und machen das Gebiet für unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen interessant.
Der Ortschaftsrat Waldmössingen hat beschlossen, zwei Baugrundstücke zur Vergabe auszuschreiben. In der öffentlichen Bekanntmachung, die am 22.05.2026 unter https://www.schramberg.de/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen.php online gestellt wurde, sind die genauen Bedingungen und Teilnahmekonditionen für das Vergabeverfahren erläutert.
Eine Bewerbung in diesem Verfahren ist ausschließlich über dieses Bewerbungsformular möglich. Die Bewerbung muss sämtliche in dem Bewerbungsformular erforderlichen An-gaben enthalten. Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verpflichtend.

Wichtiger Hinweis:
Bewerbungen, die die in dieser Bekanntmachung genannten Kriterien nicht erfüllen oder unvollständig sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Bewerbungen, die vor oder nach dem bekanntgemachten Bewerbungszeitraum bei der Ortsverwaltung Waldmössingen eingehen.
Information zu den Bauplätzen:
Das Baugebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Waldmössingen. Der Bebauungsplan dient der Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen sowie einer Arrondierung des Stadtteils.
Die zu vergebenen Grundstücke haben eine GFZ von 0,7 und werden von der Stadt Schramberg, Ortsteil Waldmössingen zum Verkauf angeboten. Zum Verkauf stehen folgende Grundstücke:
| Bauplatznummer | Flurstücksnummer | Größe | Quadratmeterpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3215/2 | 792 qm | 170,00 €/qm | 134.640,00 € |
| 2 | 3215/3 | 822 qm | 170,00 €/qm | 139.740,00 € |
Im Grundstückskaufpreis enthalten sind die Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge sowie die Vermessungskosten der Grundstücke.
Nicht im Kaufvertrag enthalten sind die Kosten für die Herstellung der privaten Gasleitungs-, Wasserleitungs- und Kanalanschlüsse für Regen- und Schmutzwasser von den öffentlichen Leitungssträngen (Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen) an bis in das Grundstück des Käufers, sowie die Kosten für den Breitbandkabelteilanschluss.
Bewerbungszeitraum: Montag, den 15.06.2026 (0:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, den 28.06.2026 (23:59 Uhr)
Festlegungsfrist für die Reihenfolge der Bewerbungen im Losverfahren: bis zum 24.07.2026
Eine Bewerbung in diesem Verfahren ist ausschließlich über dieses Bewerbungsformular möglich.
Die Bewerbung muss sämtliche in dem Bewerbungsformular erforderlichen Angaben enthalten.
Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verpflichtend.
Bewerbungen, die die in dieser Bekanntmachung genannten Kriterien nicht erfüllen oder unvollständig sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Bewerbungen, die vor oder nach dem bekanntgemachten Bewerbungszeitraum bei der Ortsverwaltung Waldmössingen eingehen.
Die Bauplatzauswahl und -vergabe erfolgt nach der ermittelten Rangfolge der ausgelosten bzw. eingegangenen Bewerber. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird eine Rangfolge erstellt nach Eingang der Bewerbung.
Die Reihenfolge aller am ersten Tag (00:00 Uhr bis 23:59 Uhr) eingegangenen Bewerbungen werden mittels Losverfahren festgelegt. Für alle an den Folgetagen eingehenden Bewerbungen wird die Rangfolge nach Eingang (Datum und Uhrzeit) festgelegt.
Die Ziehung der Lose (Bewerbungseingang des ersten Tages bzw. zeitgleicher Eingang an Folgetagen) erfolgt in einer für die betroffenen Bewerber öffentlichen Eröffnungsverhandlung. Die Bewerber, deren Bewerbung am Losverfahren teilnimmt, werden zu diesem Termin eingeladen.
Antragsteller, denen nach dem vorgenannten Verfahren ein Bauplatz verkauft werden soll, werden benachrichtigt. Sie haben innerhalb von zwei Wochen ab Benachrichtigung der Stadt mitzuteilen, dass sie den Bauplatz erwerben wollen. Kommt innerhalb von 6 Monaten ab Bewerbung keine Beurkundung zustande, wird der Bauplatz an den nachfolgenden Bewerber vergeben.
Kommt ein Vertragsabschluss mit einem vorrangigen Bewerber nicht zustande, wird der nachrangige Bewerber, welcher aufgrund seiner Priorisierung kein Grundstück erhalten hat, berücksichtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes. Schadensersatzansprüche wegen Nichtzuteilung eines Bauplatzes sind ausgeschlossen.
Bitte bewerben Sie sich um einen dieser Bauplätze ausschließlich über folgendes Formular:
1. Vorbemerkung
Die Stadt Schramberg verarbeitet im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens informieren.
2. Ansprechpartner zur Datenverarbeitung
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Große Kreisstadt Schramberg
vertreten durch die Oberbürgermeisterin Frau Dorothee Eisenlohr
Tel.: 07422/29-0, E-Mail: info@schramberg.de
Hauptstr. 25
78713 Schramberg
Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter der oben aufgeführten Postanschrift mit dem Zusatz „An den Datenschutzbeauftragten“ oder über die E-Mail-Adresse: datenschutz@schramberg.de.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Stadt Schramberg verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes für Baden-Württemberg (LDSG). Die Daten werden erhoben, um die Vergabe von Bauplätzen in der Stadt Schramberg durchführen zu können. Im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) EU-DSVGO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe erforderlich sind.
Die Stadt Schramberg unterliegt zudem diversen gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben. In diesen Fällen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO. Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen. Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO.
4. Art und Umfang der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns per Bewerbungsformular übermitteln, insbesondere Vor- und Nachname, Titel, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, Fax, Handynummer, E-Mail), Baugrundstück, Flurstück und Gemarkung. Eine Datenverarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben. Erforderliche personenbezogene Daten werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung dokumentiert und EDV-gestützt verarbeitet und – sofern erforderlich – den Akten beigelegt.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden
Eine Offenlegung personenbezogener Daten erfolgt ggf. gegenüber
- dem zuständigen Regierungspräsidium als Fach- und Rechtsaufsicht
- beauftragten Dienstleistungsunternehmen
- Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung
- dem Ortschaftsrat Waldmössingen
- dem Notar
- dem Grundbuchamt
- dem Finanzamt
- der L-Bank zur Zuschussbeantragung (sofern zutreffend)
- Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern (sofern erforderlich)
6. Übermittlung in Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Personenbezogene Daten, die bei uns verarbeitet oder gespeichert werden, werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
7. Dauer der Verarbeitung und Speicherung
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und Vorgaben erforderlich ist. Sollten Sie keinen Bauplatz erhalten, werden Ihre Daten spätestens 12 Monate nach Eingang Ihrer Bewerbung gelöscht. Im Falle eines Erwerbs bleiben Ihre Daten gespeichert, solange Sie Grundstückseigentümer sind.
8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens sind Sie dazu verpflichtet, die abgefragten Daten anzugeben. Diese sind für eine ordnungsgemäße Bauplatzvergabe entsprechend den Vergabeleitlinien der Stadt Schramberg, Ortsteil Waldmössingen, erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Teilnahme am Bewerbungsverfahren stattfinden.
9. Betroffenenrechte
Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:
- Auskunftsrecht, Art. 15 EU-DSGVO: Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten.
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die uns übermittelten personenbezogenen Daten nicht
(mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden.
- Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO: Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO): Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 18 EU-DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 EU-DSGVO: Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO: Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) EU-DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
- Widerrufsrecht, Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO: Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
- Beschwerderecht, Art. 77 EU-DSGVO: Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Wenden Sie sich in diesem Fall an:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift: Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefonzentrale: +49 711/61 55 41-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de