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Die Bewerbungsfrist für Hütten für den Weihnachtsmarkt 2024 ist abgelaufen. Wir bedanken uns bei allen Interessierten und melden uns zeitnah bei Ihnen für weitere Details.
Für das Rahmenprogramm können sich interessierte Vereine, Schulen, Kindergärten und Bands gerne noch bewerben.
Hütten zur Miete (3 x 2,05 m)
- Für Essens- und Verpflegungsstände (d.h. bei Abgabe von Essen zum direkten Verzehr) betragen die Standgebühren pauschal 150 €
- Stände mit Kunsthandwerk, Selbstgebasteltem, selbst hergestellten Geschenkartikel Standgebühr pauschal 90 €
Eigene Holzhütte/Verkaufswagen in Holzoptik
Die Gebühr bezieht sich auf einen Standplatz von max. 4 x 3 m. Bei größerer Fläche werden 2 Standplätze berechnet:
- Für Essens- und Verpflegungsstände (d.h. bei Abgabe von Essen zum direkten Verzehr) betragen die Standgebühren pauschal 120 €
- Stände mit Kunsthandwerk, Selbstgebasteltem, selbst hergestellten Geschenkartikel Standgebühr pauschal 60 €
Im Preis enthalten sind Tannenreisig für die Dekoration, Abwasch der Tassen an der zentralen "Spülküche” (siehe "Tassen-Pfand-System"), Rahmenprogramm, Strom bis 1,5 kW, eine evtl. benötigte Ausschankgenehmigung, Auf- und Abbau der gemieteten Hütte, die Restmüllentsorgung für einen von der Stadt Schramberg aufgestellten Container (ausgenommen Papier, Glas und grüner Punkt) und die Bewachung des Marktgebiets durch einen Sicherheitsdienst.
Marktzeiten:
Freitag: 17:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 11:00 – 22:00 Uhr
Sonntag: 11:00 – 18:00 Uhr
Der Aufbau und die Dekoration der Verkaufsstände muss in dem Zeitraum von Freitag, 06.12., 10 Uhr bis spätestens 17:00 Uhr erfolgen. Marktbeginn ist pünktlich um 17:00 Uhr.
Die Schlüssel für die Hütten der Stadt Schramberg können ab Freitag ab 10 Uhr im Weihnachtsmarktbüro abgeholt werden. Eine frühere Abholung ist nicht möglich!
Hüttenabnahme:
Die Standabnahme erfolgt am Freitag, 06.12., zwischen 13 und 15 Uhr.
Es gilt Anwesenheitspflicht!
Mit dem Abbau darf frühestens nach Beendigung des Marktes am Sonntag ab 18:00 Uhr begonnen werden.
Für gemietete Hütten sind 100 Euro Kaution in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßen Zustand der Hütte erhalten Sie die Kaution am Sonntagabend bei der Schlüsselrückgabe zurück.
Die Hütten sind in besenreinem, sauberen und fettfreien Zustand zu verlassen.
Bei Verpflegungsständen sind nur Stehtische zugelassen.
Sie können sich gerne noch für das Rahmenprogramm des Weihnachtsmarktes 2024 anmelden. Dafür klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link und füllen das Formular aus.
Anlieferungsfahrzeuge müssen den Weihnachtsmarktbereich 30 Minuten vor Marktbeginn verlassen haben.
Das Abstellen/Parken von Fahrzeugen jeglicher Art im Weihnachtsmarktbereich ist grundsätzlich unzulässig außer zum Be- und Entladen während der Auf- und Abbauzeiten; danach müssen Fahrzeuge den Bereich sofort verlassen. Ebenfalls den Bereich zwischen Rathausplatz und Kreissparkasse.
Pro Standbetreiber sind max. 2 Fahrzeuge gleichzeitig zur Beschickung des Weihnachtsmarktes zugelassen. In jedem Fall ist die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit des Standbetreibers bzw. des Fahrers auf die Fahrzeuge sicherzustellen (Handynummer muss in Windschutzscheibe hinterlassen werden).
Feuerwehrzufahrten und -stellflächen dürfen zu keiner Zeit blockiert werden!!
Außerhalb der Aufbauzeiten darf der Weihnachtsmarktbereich auf keinen Fall befahren werden und es dürfen dort keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Kühlwägen und Lieferfahrzeuge können auf dem Pausenhof der EJS (Schillerstraße 16) ab Freitag 13 Uhr bis Sonntag 19 Uhr abgestellt werden.
Falls der Parkplatz belegt ist müssen Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplatz abgestellt werden.
Strom / Elektrische Geräte:
Alle Elektrogeräte die verwendet werden (Verlängerungskabel, Adapterstecker, Lichterketten, Netzgeräte jeglicher Art) müssen nach der Elektrogeräteprüfung nach DGVU Vorschrift 3 geprüft sein.
Die Stadt Schramberg organisiert einen Termin zur Prüfung 1-2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt. Termin wird noch bekannt gegeben.
Nach Betriebsschluss bzw. Weihnachtsmarktende bitte alle Stecker ziehen.
Gasbehälter / Gasgeräte:
Gasflaschen müssen von einer Fachfirma geprüft sein.
Es muss ein Profiventil verwendet werden.
Betriebsanleitung für gasbetriebene Geräte sind am Stand vorzuhalten und für Personal jederzeit zugänglich.
Prüfbescheinigung und Gasanlagenprüfung ist bei der Standabnahme vorzulegen.
Es dürfen maximal 2 Gasflaschen in der Hütte stehen. Bitte auf eine aufrechte Lagerung achten und für unbefugte Personen unzugänglich lagern. Die Standsicherheit der Gasflaschen muss gewährleistet sein.
Feuerlöscher:
Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist an jedem Stand ein geprüfter Feuerlöscher nach DIN EN 6 Klasse ABC mit mind. 6 kg Löschmitteleinheiten selbst zu organisieren.
Bei Verwendung von Fritteusen ist zusätzlich eine Löschdecke oder Fettbrandlöscher mit mind. 3 Liter Löschmittelinhalt -> Alternativ 6l Fettbrandlöscher vorzugsweise.
Brandschutz Sonstiges:
Zwischen Hütten und hinter den Hütten darf nichts abgestellt werden. Sicherheitsabstand zwischen Rathaus und Hütten bzw. Gebäude Wirtschaftsförderung unbedingt freihalten.
Sämtliche Dekorationen (Vorhänge, Überdachung...) nur aus Materialen zulässig die als schwer entflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1) eingestuft sind.
Seitenwände der Hütten sind vor Verunreinigungen z. B. Fettspritzer mit schwer entflammbaren und leicht zu reinigendem Material zu schützen.
Bei der Nutzung von Fritteusen sind die Wände mit einem entsprechenden Spritzschutz auszustatten.
Im Zuge des Umweltschutzes und der Müllvermeidung dürfen alle Stände, die heiße Getränke wie Glühwein, Punsch oder heiße Schokolade ausschenken keine Einwegbecher mehr verwenden, sondern nur noch die Tassen der Stadt Schramberg.
Die Weihnachtsmarkttassen erhalten Sie auf Kommission während der gesamten Dauer des Weihnachtsmarktes.
Verschmutzte, gebrauchte Tassen bringen Sie in unsere “Spülküche”, die ebenerdig an der Seite des Rathauses zu erreichen ist. Sie geben dort lediglich die verschmutzten Tassen ab und erhalten sofort frisch gespülte Tassen in der gleichen Anzahl zurück.
Es werden ausschließlich Weihnachtsmarkttassen gespült!
Während des Marktes können Sie Nachschub holen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Weihnachtsmarktbüro.
Bitte bringen Sie Transportboxen mit.
Am Marktende bitte alle Tassen an die Tassenannahmestelle zurückbringen. Sie erhalten einen Abgabeschein. Die Abrechnung erfolgt bei Schlüsselrückgabe im Weihnachtsmarktbüro. Hier bekommen Sie auch das Pfand der Ausgabeboxen zurück.
Durch dieses Pfandsystem ergeben sich für die Marktbetreibende keine finanziellen Vor-/Nachteile, aber wir gehen schonend mit der Umwelt um. Tassenpfand liegt einheitlich bei 5€ pro Tasse.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Mit Erhalt der Rechnung wird die Standgebühr fällig. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang wird es keine Zulassung zum Markt geben.
Stornierungen sind rechtzeitig vor dem Markt mit Rückerstattung möglich. Bei späteren Stornierungen fallen folgende Gebühren an:
Bis 20 Tage: 50 %
Bis 10 Tage: 75 %
Danach: 100 %
Vergabe / Zuweisung der Hütte:
Die Vergabe der Hütten und Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Stadt Schramberg. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung oder auf Zuteilung einer bestimmten Hütte/Platz.
Eine Woche vor dem Markt erhalten sie den Standplan und gegebenenfalls die notwendigen stätischen Genehmigungen sowie die letzten informationen.
Die Stände sind von den Beschickern innen und außen weihnachtlich zu schmücken und zu beleuchten.
Für die Dekoration ist Tannenreisig zu verwenden, das von der Stadt Schramberg zur Verfügung gestellt und spätestens am Freitag ab 10:00 Uhr auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude der Wirtschaftsförderung, Oberndorfer Str. 1 erhältlich ist.
Im Hinblick auf § 6 GastG weist der Veranstalter darauf hin, dass antialkoholische Getränke günstiger als alkoholische Getränke anzubieten sind. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden darf.
Nach Betriebsschluss bzw. Weihnachtsmarktende sind Gasflaschen ordentlich zu schließen und Kabel zu ziehen.
Mehrfach-Stromstecker, wetterfestes Kabel DGVU Prüfung beachten.
Bei Bedarf zusätzliche Beleuchtung.
Verzehrgutscheine können von Besuchern an allen Ständen eingelöst werden. Abrechnung nur Sonntagabend - 18:30 Uhr – 20:00 Uhr im Festbüro.