Eheschließungen, Lebenspartnerschaften im Ausland können auf Antrag nachbeurkundet werden.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde? Hier finden Sie die entsprechenden Informationen zur Beantragung.
Hier erhalten Sie Informationen wie Sie eine Geburt im Ausland im Geburtenregister eintragen lassen können
Hier erhalten Sie Informationen zur Namensführung des Familiennamens