Beantragung einer Geburtsurkunde
Sie benötigen eine Geburtsurkunde?
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
Tag und Ort der Geburt
Vor- und Familiennamen der Eltern
rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
Geschlecht
Vor- und Familiennamen der Eltern
Religionszugehörigkeit
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:
eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
eine Vollmacht und
der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.