Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Antragsteller sind die Bestattungsunternehmer.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen, d.h. Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung.
Vorlage der Sterbeurkunde
Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung