Wenn Sie ein Wohngebäude in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dies ist Fall, wenn Sie z.B. vorhaben eine Wohnung Ihres Hauses / Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen.
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt der Fachbereich Recht und Sicherheit, Abteilung Baurecht und Bauverwaltung, dass die Wohnungen von fremden Wohnungen und fremden Räumen abgeschlossen sind.
Lageplan mit allen Gebäuden auf dem Grundstück
Bauzeichnungen, aus denen die Aufteilung der Gebäude sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum / Teileigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Gebäudeschnitte des Hauptgebäudes und der Nebengebäude
Ansichten des Hauptgebäudes und der Nebengebäude
Aufteilungspläne in mindestens 3-facher Ausfertigung (Bitte überlegen Sie bereits im Vorfeld wie viele Ausfertigungen der Bescheinigung Sie im Original benötigen. Kalkulieren Sie hierbei bitte auch mit ein, dass eine Ausfertigung der Bescheinigung im Original bei der Baurechtsbehörde und eine weitere Bescheinigung im Original beim Notar verbleibt!).
örtliche Zuständigkeit:
Asprion, Wolfgang: Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy: Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen sind mit einheitlichen Nummern zu kennzeichnen.
Beispiel
Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1",
alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2".
Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser, Dachböden) sind mit "G" zu kennzeichnen.