Die neu errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind nach Maßgabe der Baugenehmigung nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahme-Karten.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.