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Baugenehmigungsverfahren

Details

Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren

Seit 01.01.2022 sieht die Landesbauordnung vor, dass Anträge digital gestellt und Bauvorlagen ebenfalls digital eingereicht werden können.

Die Baurechtsbehörde Schramberg wird im Lauf des Jahres 2023 generell auf die digitale Bearbeitung umsteigen. Bis dahin ist eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in analoger Papierform (noch) die Regel. Weitere Informationen finden Sie – sobald diese konkretisiert möglich sind – hier auf der Homepage.

Sie werden dann u.a. darüber informiert, welche Dateiformate, Dateistrukturen und „-benennungen“ für die Bearbeitung ausschließlich verwendet werden können – und welche Übermittlungswege möglich und zugelassen sind. Die Baurechtsbehörden im Landkreis Rottweil legen diese „technischen Vorgaben“ zur Zeit einheitlich fest. So haben Sie als Bauherr und/oder Entwurfsverfasser im Landkreis einheitliche Angaben und können überall mit denselben Rahmenbedingungen arbeiten.“

Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und weder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren noch das Kenntnisgabeverfahren angewendet wird, ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen

Begriffe im Kontext

Bau, Baugenehmigung, Erstellen eines Gebäudes, Wohnhaus,