Der Aufenthaltstitel ist maximal 10 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf müssen Sie die Erlaubnis verlängern, wenn Sie in Deutschland bleiben möchten.
Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU, gelten diese beiden Titel unbefristet. Nach 10 Jahren müssen die Dokumente, wie bei einem Personalausweis auch, allerdings verlängert werden. Hierfür benötigen Sie nur einen gültigen Pass und ein biometrisches Passfoto. Weitere Nachweise müssen nicht mehr erbracht werden.
Die Aufenthaltserlaubnis muss spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf bei der Ausländerbehörde verlängern werden.
Für die Verlängerung in der Regel ein gültiges Passdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto, Nachweise über Ihren gesicherten Lebensunterhalt, eine Wohnbescheinigung des Vermieters, einen Nachweis über Krankenversicherungsschutz und ggf. eine Immatrikulationsbescheinigung und der Nachweis eines Sprachkurses.