Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bauen

Details

Sie haben sich entschlossen zu bauen.
 
Es ist nun zu klären, ob Sie ein formelles Antragsverfahren bei der Baurechtbehörde einreichen müssen. In Abhängigkeit der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks (Bebauungsplan: ja / nein, landwirtschaftlicher Außenbereich: ja / nein) sowie des geplanten Vorhabens ist von der Baurechtsbehörde zur prüfen, ob ein verfahrensfreies Vorhaben möglich ist. Wenn jedoch ein Antragsverfahren notwendig wird, so sind verschiedene Bauvorlagen einzureichen. Zu unterscheiden ist, zwischen dem Baugenehmigungsverfahren, dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren. Auch hier ist es unter anderem davon abhängig, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, welches Verfahren grundsätzlich gewählt werden kann.
 
Falls Sie bereits einen Architekten oder Planer zu Rate gezogen haben, wird er Ihnen die notwendigen Informationen für die Verfahrenswahl geben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in unter dem Stichwort baurechtliche und bautechnische Beratung.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Bauen, Bebauungsplan, Bauvorhaben, Baurecht, Baugenehmigung, Kenntnisgabeverfahren