Hier erhalten Sie Informationen zur Erteilung einer Spendenbescheinigung.
Die Stadt Schramberg ist in vielen Bereichen auf Spender und Gönner angewiesen. Unsere kulturellen Einrichtungen, die Sozial- und Jugendarbeit und viele andere Bereiche wären ohne Spenden kaum zu finanzieren. Etwas besonderes in Schramberg ist die Bürgerstiftung, eine nicht rechtsfähige Stiftung von Bürgern für Bürger. Mit den Erträgen aus dieser Stiftung soll die ganze Palette gemeinnütziger Aufgaben von der Kultur über Sport bis hin zur Völkerverständigung finanziert werden, sofern eine Finanzierungverpflichtung der öffentlichen Hand nicht besteht.
Die Spendenbescheinigungen werden zeitnah nach Eingang der Spende ausgestellt.
Für Spenden an die Stadt Schramberg und ihre Einrichtungen erhalten Sie automatisch und ohne weiteren Antrag eine Spendenbescheinigung zugestellt, sofern aus dem Überweisungsträger der Spender zu erkennen ist.
Für Spenden unter 300 Euro wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. Hier reicht als Nachweis für das Finanzamt die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstitutes.
Spenden an die örtlichen Vereine sollten direkt über den jeweiligen Verein abgewickelt werden, da nur der Verein fundierte Auskunft über die Gemeinnützigkeit geben kann. Die gemeinnützigen Vereine sind berechtigt, Spendenbescheinigungen selbst auszustellen.